Kosten
Ich behandele vorrangig gesetzlich versicherte Patienten. Privatversicherten Patienten oder Selbstzahlern können nur in begrenztem Umfang Behandlungsplätze angeboten werden.
Gesetzlich Versicherte
Ich kann mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Benötigt wird lediglich Ihre Krankenkassenkarte sowie bei Aufnahme einer Therapie eine Bescheinigung Ihres Hausarztes („Konsiliarbericht“).
Private Krankenkassen und Beihilfeberechtigte
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe übernommen. Da die entsprechenden Konditionen je nach Ihrem Vertrag jedoch variieren können, sollten Sie sich vor Aufnahme der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle in Verbindung setzen und die Übernahme der Kosten erfragen. Erfahrungsgemäß ist eine schriftliche Bestätigung von Vorteil. Ihre Kasse bzw. die Beihilfestelle kann Ihnen dann auch gleich die nötigen Antragsformulare zukommen lassen.
Die Kosten für Psychotherapie werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet und betragen je nach Aufwand den 2,3 – 3,5 fachen Satz.
Berufsgenossenschaften
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften getragen, wenn Ihre Beschwerden auf einen Arbeits- oder Wegeunfall zurückzuführen sind. Nähere Auskünfte zu den Voraussetzungen und dem Leistungsanspruch für eine Psychotherapie erhalten Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft.
Freie Heilfürsorge
Soldaten, Polizeivollzugsbeamte, Beamte der Bundespolizei und Beamte in Polizeivollzugsanstalten sowie Beamte der Landesfeuerwehren können eine Psychotherapie im Rahmen der freien Heilfürsorge wahrnehmen. Hierzu benötigen Sie eine entsprechende Überweisung des Truppenarztes, Dienstarztes oder Hausarztes.
Postbeamte
Die Postbeamtenkrankenkasse übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese indiziert ist. Hierfür wird eine Überweisung vom Hausarzt benötigt.
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht für Sie auch die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie als Selbstzahler zu tragen. In diesem Falle entfällt die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse und die Behandlung wird dadurch auch nicht aktenkundig. Die Kosten für Selbstzahler werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet und betragen je nach Aufwand den 2,3 – 3,5 fachen Satz.